AGB

 Allgemeine Geschäftsbedingungen Veranstalter (AGB) Mitmachkrimidinner.de 

 

1. Anmeldung und Vertragsabschluss
1. Mit seiner Anmeldung, die mündlich, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder über Internet erfolgen kann, bietet der Kunde den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung und dieser AGBs verbindlich an.

2. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Veranstalters zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form, wird im Regelfall schriftlich erfolgen.

3. Bei mündlicher Anmeldung erfolgt die Anerkenntnis dieser AGB, soweit nicht aus dem Angebot anders bekannt, - durch persönliche Kenntnisnahme des vorgelegten Exemplars vor Ort bzw. - nach ausdrücklichem Verzicht auf vorherige Kenntnisnahme und Ihrem Einverständnis der Nachreichung.

4. Soweit dem international oder europarechtlich nichts entgegensteht, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

2. Leistungen und Leistungsänderungen

 1. Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus der Leistungsbeschreibung sowie den ggf. darüber hinaus getroffenen Vereinbarungen.
 
 2. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.
 
 3. Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Leistungsinhalt und -umfang sind nur zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt nicht beeinträchtigen. Der Veranstalter setzt seine Vertragspartner unverzüglich über notwendige Änderungen in Kenntnis.
 
 4. Der Veranstalter behält sich vor, bei bestimmten Leistungsangeboten eine Mindestteilnehmer-zahl zur Bedingung zu machen.
 
 3. Preise für vorvertragliche und vertragliche Leistungen sowie Zahlungsweise
1. Die Preise richten sich nach der jeweils aktuellen Preisausschreibung und enthalten die jeweils gültige Umsatzsteuer.

2. Die Preise beziehen sich grundsätzlich auf die Durchführung der vereinbarten Leistungen. Weitere Leistungen (z. B. Beförderungskosten, Parkgebühren, Übernachtungskosten, etc…) sind zusätzlich zu zahlen.

3. In vereinbarten Fällen erfolgt die Zahlung des Preises nach erbrachter Leistung gegen Rechnung durch unverzügliche Überweisung, spätestens innerhalb von 7 Tagen, ansonsten ist die Zahlung zu Beginn der Leistung ausschließlich in bar fällig und hat an den/die Moderationsleiter/in zu erfolgen.

5. Für vorvertragliche Leistungen (schriftliches Leistungsangebot, Leistungsvorschläge, Programmabstimmungen) kann eine aufwandsabhängige Bearbeitungspauschale erhoben werden, die im Falle des Zustandekommens des Vertrages auf den vereinbarten Preis angerechnet wird.

6. Bei Umbuchung vereinbarter Leistungen oder Termine kann ein zu vereinbarendes Entgelt berechnet werden.

4. Stornierung / Nichtinanspruchnahme von Leistungen / Umbuchungen /Rücktritt durch den Kunden
1. Der Gast kann nach Vertragsschluss jederzeit den Rücktritt erklären. Der Rücktritt bzw. die Stornierung ist gegenüber dem Veranstalter schriftlich zu erklären.

2.
a) Tritt der Kunde von einem Gruppenvertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr, steht dem Veranstalter ein Aufwandsersatz zu, der wie folgt pauschaliert geltend gemacht wird
- vom 60. – 15. Tag vor dem vereinbarten Termin 30 % - vom 14. - 8. Tag vor dem vereinbarten Termin 50 % - vom 7. - 1. Tag vor dem vereinbarten Termin 75 %
- danach 100 %
- bei Nichterscheinen 100% des vereinbarten Preises.

b) Für Eintrittskarten/ Tickets /Gutscheine von und für öffentliche Veranstaltungen gelten abweichende Stornierungsregelungen:
- Tickets sind grundsätzlich von der Rückgabe bzw. Stornierung ausgeschlossen. Eine Rückgabe von Eintrittskarten ist nur bei Absage der Veranstaltung oder Terminverlegung seitens des Veranstalters möglich.
- Es erfolgt keine Rückerstattung in Form einer Barauszahlung oder Rücküberweisung einer gebuchten Leistung.
- Mit der mündlichen oder schriftlichen Anmeldung eines Gutscheines zu einer Veranstaltung, gilt der Gutschein als eingelöst, und somit wie ein Ticket. Terminierte Gutscheine gelten gleich wie ein Ticket.

3. Im Falle des Zuspätkommens des Kunden von mehr als 15 Minuten besteht grundsätzlich kein Leistungsanspruch. Wird dennoch geleistet, bleibt der vereinbarte Preis ohne Abzug fällig.

4. Bei einer vorzeitigen Beendigung der Leistungen auf Wunsch der Kunden ist der vereinbarte Preis ohne Abzug fällig.

5. Stornierung/Rücktritt Seites des Veranstalters
Der Veranstalter behält sich vor, in folgenden Fällen vom Vertrag vollständig oder teilweise zurück zu treten:

1. - bei Nichterreichen vorgegebener Mindestteilnehmer - bei Einwirkung höherer Gewalt - bei akuter Erkrankung des Moderationsleiters ohne Ersatzmöglichkeit In diesen Fällen werden beide Seiten von ihren Pflichten frei.

2. - wenn der Kunde oder Teilnehmer/innen einer Gruppe die Durchführung der Leistung, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stören - wenn der Kunde oder Teilnehmer/innen sich vertragswidrig verhalten bzw. Sicherheitshinweise aus dem Leistungsangebot oder während der Leistungserbringung grob fahrlässig missachten - wenn Teilnehmer/innen aufgrund Fehleinschätzung ihrer Leistungsfähigkeit den Programmanforderungen nicht gewachsen sind. In diesen Fällen bleibt der Anspruch seitens des Veranstalters auf den vereinbarten Preis grundsätzlich erhalten; soweit begründet, sind ersparte Aufwendungen anzurechnen.

6. Haftung
1. Der Veranstalter haftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Moderationsleiter/innen, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

2. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden (z.B. Busunternehmen, gastronomische Betriebe, Hotels, Museen etc.), jedoch für deren ordnungsgemäße Vermittlung.

3. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, vereinbarte, aber zu bemängelnde oder fehlende Leistungen unverzüglich anzuzeigen.

4. Eine Haftung bezieht sich auf die vereinbarten Leistungen und ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ausgeschlossen, soweit sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

7. Verjährung
1. Ansprüche des Kunden gegenüber dem Veranstalter verjähren grundsätzlich nach vier Wochen beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
2. Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben davon unberührt.

 8. Datenschutz

1. Notwendige Kundendaten für die Auftragsbearbeitung und Abwicklung werden in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt.

2. Der Kunde wird zusätzlich in der nach diesen AGB zu lesenden „Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO“ informiert, wie im Detail seine Daten behandelt werden.

9. Gerichtsstand
1. Der Kunde kann Klagen gegen den Veranstalter nur an dessen allgemeinem Gerichtsstand erheben, also Halle (Saale).

2. Für Klagen des Veranstalters gegen den Kunden ist dessen allgemeiner Gerichtsstand maßgeblich. Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Gerichtsstand für Klagen vom Veranstalter maßgebend, also Halle (Saale).

10. Salvatorische Klausel
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. des Vertrages insgesamt zur Folge.
 
Veranstalter: Kerstin Kiefel, Schülershof 9, 06108 Halle, Tel.: 0173-9802217
 
Stand: Januar 2024